Willkommen, am 19.05.2012, 20.12 Uhr | Stand der Seite: 07.12.2011, 14.13 Uhr | zum Text
Die körperliche Misshandlung
stellt eine körperliche Verletzungen dar, die dem Kind durch die BetreuungsPerson oder Fremde beigebracht wird.
Hierzu zählen unter anderem Schläge und absichtlich zugefügte Verbrennungen, Schnitte usw.
Die Intensität der Misshandlung:
und auch die jeweilige Empfindlichkeit des kindlichen Organismus, spielen für die Auswirkungen eine große Rolle.
ständig zu schlagen oder zu verprügeln
hat zum Beispiel andere Auswirkung, als eine einmalige Ohrfeige.
[siehe: ElternMord [Band I], die Erzählung meiner Kindheit]
die ein Kind ertragen muss, besteht ein erherblicher Unterschied in:
- der Heftigkeit der Schläge,
- bezüglich des [berechtigten?] Grundes.
Geschieht eine Gewalthandlung im Affekt, so wird auch die anschließende Reaktion zwischen Erwachsenem und Kind anders empfunden, als 'eine anhaltende' und/oder 'grundlose' körperliche Misshandlung empfunden wird.
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